Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird?
ADer Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren.
Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.Richtig
CGasflasche fachgerecht entsorgen.
DDie Anlage ist gasfrei zu machen.
Richtige Antwort: Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Wird die Gasanlage außer Betrieb genommen, schließt man den Haupthahn an der Flasche und die Absperrventile vor den Verbrauchern. So kann bei einer undichten Stelle kein Gas nachströmen und sich unbemerkt in der Bilge sammeln. Die Anlage gasfrei zu machen oder die Flasche zu entleeren oder zu entsorgen ist dafür nicht nötig. Merkhilfe: nach jedem Gebrauch – alle Hähne zu.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkataloge SBF Binnen und SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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