Basisfrage 65 von 72Motor und TechnikSBF Binnen + See
Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?
- Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
- Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.Richtig
- Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Richtige Antwort: Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Vor der Inbetriebnahme muss feststehen, dass die Anlage abgenommen ist und Leitungen und Anschlüsse dicht sind – etwa per Sichtkontrolle, Lecksuchspray oder eingebautem Prüfgerät. Erst dann werden Haupthahn und die übrigen Absperrventile geöffnet. Für das normale Einschalten braucht man keine besonders geprüfte Person; Sachkundige sind für Abnahme und wiederkehrende Prüfung zuständig, nicht für den täglichen Betrieb.