Frage 172 von 285Seemannschaft und SicherheitSBF See
Was ist zu unternehmen, um die Schifffahrt zu warnen, wenn das eigene Fahrzeug gesunken ist und ein Schifffahrtshindernis darstellt?
- Man informiert die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, damit das Hindernis gekennzeichnet werden kann.
- Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.Richtig
- Man informiert das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und gibt nach Möglichkeit die Position an.
- Man gibt ein Seenotsignal ab.
Richtige Antwort: Man informiert die Schifffahrtspolizeibehörde und gibt nach Möglichkeit die Position an.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ist das eigene Fahrzeug gesunken und behindert die Schifffahrt, muss man unverzüglich das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder die Verkehrszentrale – also die Schifffahrtspolizei – unterrichten (§ 37 Abs. 2 SeeSchStrO) und die Lage nach Möglichkeit angeben. Der Fahrzeugführer muss die Stelle außerdem behelfsmäßig kennzeichnen (§ 37 Abs. 3). Ein Seenotsignal ist für Menschen in Not gedacht, nicht als Wrackwarnung.