Frage 274 von 285Seemannschaft und SicherheitSBF See
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?
- Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage einschalten und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk anfordern.
- Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, Echolot, AIS, Selbststeueranlage, einschalten und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
- Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.Richtig
- Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
Richtige Antwort: Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Bei verminderter Sicht verlangt die seemännische Sorgfalt, alle Navigationsgeräte sorgfältig zu nutzen und das eigene Boot für andere besser erkennbar zu machen, etwa mit Radarreflektor oder AIS. In Revieren mit Landradarberatung hört man diese auf UKW mit, um die Verkehrslage zu kennen; anfordern muss man sie nicht. Laufende Meldungen von Kurs und Fahrt an die Verkehrszentrale sind nicht vorgesehen, und eine Selbststeueranlage ersetzt bei Nebel nicht den aufmerksamen Rudergänger.