Frage 139 von 285FahrregelnSBF See
Wie verhält man sich als Kurshalter, wenn man feststellt, dass ein anderes Fahrzeug seiner Ausweichpflicht nicht nachkommt und die Gefahr einer unmittelbaren Kollision bevorsteht?
- Man gibt ein Schallsignal (vier kurze Töne) ab und verlangsamt die Fahrt soweit, dass die Steuerfähigkeit noch erhalten bleibt. Erforderlichenfalls ist ganz aufzustoppen. In jedem Fall ist vorsichtig zu manövrieren, bis die Gefahr eines Zusammenstoßes vorüber ist.
- Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.Richtig
- Man behält Kurs und Geschwindigkeit zunächst bei und widmet dem Ausweichpflichtigen besondere Aufmerksamkeit.
- Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und reduziert die Geschwindigkeit, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden.
Richtige Antwort: Man gibt mindestens fünf kurze Töne mit der Pfeife ab und führt das "Manöver des letzten Augenblicks" durch. Dabei ist so zu manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Merkt der Kurshalter, dass der Ausweichpflichtige nicht reagiert, macht er mit mindestens fünf kurzen, schnellen Tönen auf seine Zweifel aufmerksam (Regel 34 d KVR). Kann der Zusammenstoß durch den anderen allein nicht mehr vermieden werden, muss er selbst so manövrieren, wie es zur Vermeidung am dienlichsten ist (Regel 17 b) – das „Manöver des letzten Augenblicks“. Als Maschinenfahrzeug soll er dabei möglichst nicht nach Backbord drehen, wenn der andere an seiner Backbordseite ist (Regel 17 c).