Frage 142 von 285FahrregelnSBF See
Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
- Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.Richtig
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
- Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
Richtige Antwort: Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Wer ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, fährt auf dem passenden Einbahnweg in dessen allgemeiner Verkehrsrichtung, hält sich möglichst von Trennlinie oder Trennzone frei und läuft in der Regel an den Enden ein oder aus; seitlich nur in möglichst kleinem Winkel (Regel 10 b KVR). Ein Verbot für Segler oder kleine Fahrzeuge gibt es nicht, und eine „Vorfahrt“ für Fahrzeuge im Einbahnweg kennt Regel 10 auch nicht pauschal. Merkhilfe: Wie auf der Autobahn – rechts der Mitte, Auffahrt flach.