Frage 136 von 285FahrregelnSBF See
Wie muss sich ein Ausweichpflichtiger gegenüber einem Kurshalter verhalten?
- Das Manöver des letzten Augenblicks ist durchzuführen. Es muss so ausgewichen werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.
- Die Fahrt ist auf das für die Steuerfähigkeit erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; im Zweifelsfall muss ganz aufgestoppt werden.
- Der Kurs muss bei Annäherung an den Kurshalter Schritt für Schritt so angepasst werden, dass das Heck des Anderen sicher umfahren wird.
- Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.Richtig
Richtige Antwort: Das Ausweichmanöver muss frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar durchgeführt werden.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Der Ausweichpflichtige muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten (Regel 16 KVR). Seine Kurs- oder Fahrtänderung soll so deutlich sein, dass der andere sie optisch oder per Radar sofort erkennt; viele kleine Schritte sind zu vermeiden (Regel 8 b). Das „Manöver des letzten Augenblicks“ ist dagegen Sache des Kurshalters, wenn der Ausweichpflichtige versagt.