Frage 124 von 285SchallsignaleSBF See
Welches zusätzliche Schallsignal darf jeder Ankerlieger bei verminderter Sicht geben, um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort anzuzeigen?
- Mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann.
- Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz
. - Mit der Pfeife kurz, lang, kurz
.Richtig - Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, lang, kurz
.
Richtige Antwort: Mit der Pfeife kurz, lang, kurz
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Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Jeder Ankerlieger darf bei verminderter Sicht zusätzlich kurz–lang–kurz mit der Pfeife geben (Morse „R“), um einem sich nähernden Fahrzeug seinen Standort zu zeigen und vor einem Zusammenstoß zu warnen (Regel 35 g KVR). Das kräftige Schallsignal ist das Ersatzsignal kleiner Fahrzeuge, lang–kurz–kurz geben Fahrzeuge mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit.