ABrücke/Schleuse kann vorübergehend nicht geöffnet werden.
Allgemeines "Gefahr- und Warnsignal".Richtig
CSofort anhalten (Fahrzeug des öffentlichen Dienstes).
DSperrung der Seeschifffahrtsstraße.
Richtige Antwort: Allgemeines "Gefahr- und Warnsignal".
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zweimal hintereinander ein langer und vier kurze Töne ist das allgemeine Gefahr- und Warnsignal der SeeSchStrO (Anlage II.2 Nr. 2.1). Es wird gegeben, wenn ein Fahrzeug ein anderes gefährdet oder selbst von ihm gefährdet wird. Die Sperrung einer Seeschifffahrtsstraße klingt anders: zweimal drei lange Töne. Vier kurze Töne allein bedeuten: Brücke oder Schleuse kann vorübergehend nicht öffnen.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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