Wie lautet das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal"?
AZwei Gruppen von je drei langen Tönen.
BZwei Gruppen von je vier kurzen Tönen.
Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen.Richtig
DZwei Gruppen von je einem kurzen und vier langen Tönen.
Richtige Antwort: Zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Das allgemeine Gefahr- und Warnsignal besteht aus zwei Gruppen von je einem langen und vier kurzen Tönen (SeeSchStrO Anlage II.2 Nr. 2.1). Merkhilfe: „Einer lang, vier kurz – Gefahr im Verzug.“ Zweimal drei lange Töne bedeuten Sperrung der Seeschifffahrtsstraße, vier kurze Töne allein „Brücke/Schleuse kann nicht geöffnet werden“.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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