AFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt nicht gestattet.
Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.Richtig
CFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der Steuerbordseite gestattet.
DSchwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt nicht gestattet.
Richtige Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei grüne Doppelkegel übereinander an beiden Seiten sind die Tagbezeichnung eines schwimmenden Geräts bei der Arbeit, an dem man an jeder Seite vorbeifahren darf. Nachts entsprechen ihnen je zwei grüne Lichter. Eine gesperrte Seite hätte einen roten Ball. Festgefahrene Fahrzeuge zeigen keine grünen Zeichen.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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