ASchwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt nicht gestattet.
Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.Richtig
CFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt nicht gestattet.
DFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der Steuerbordseite gestattet.
Richtige Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei grüne Lichter übereinander an beiden Seiten bedeuten: schwimmendes Gerät bei der Arbeit, und die Durchfahrt ist auf beiden Seiten frei. Ein rotes Licht für eine gesperrte Seite fehlt. Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge zeigen nie grüne Lichter, sondern Rot bzw. Rot über Weiß. Merkhilfe: Grün-Grün = hier darfst du vorbei.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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