Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.Richtig
BFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt nicht gestattet.
CFestgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der Steuerbordseite gestattet. Sog und Wellenschlag vermeiden.
DSchwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt nicht gestattet.
Richtige Antwort: Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Statt der grünen Doppelkegel kann ein schwimmendes Gerät bei der Arbeit auch an beiden Seiten das Tafelzeichen E.1 zeigen: grün-weiß-grün senkrecht gestreift, Durchfahrt erlaubt. Also ist die Vorbeifahrt an jeder Seite gestattet. Für eine gesperrte Seite würde das rot-weiß-rote Zeichen A.1 verwendet.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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