Basisfrage 70 von 72Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen + See
Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Notsignal geben.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; die Wasserschutzpolizei benachrichtigen.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Verschlusszustand herstellen.
- Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen.Richtig
Richtige Antwort: Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Nach einem Zusammenstoß gilt zuerst: Hilfe leisten, soweit das ohne erhebliche Gefahr für das eigene Fahrzeug möglich ist, und so lange beim Unfallort bleiben, bis kein weiterer Beistand mehr nötig ist. Danach tauschen die Beteiligten die erforderlichen Daten aus – Name, Anschrift, Fahrzeug –, damit die Unfallfolgen geklärt werden können. Polizei verständigen oder Notsignale geben kann je nach Lage zusätzlich nötig sein, ist aber nicht die allgemeine Kernpflicht.