Basisfrage 59 von 72Recht und ZuständigkeitenSBF Binnen + See
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Sportboot mit Elektromotor ohne Fahrerlaubnis geführt werden?
- Es darf immer ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.
- Bis zu einer Antriebsleistung von 11,03 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
- Es darf nie ohne Fahrerlaubnis geführt werden, unabhängig von der Antriebsleistung.
- Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).Richtig
Richtige Antwort: Die Antriebsleistung beträgt höchstens 7,5 Kilowatt Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Nach § 5 SpFV braucht auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen keinen Sportbootführerschein, wer ein Sportboot mit Elektromotor von höchstens 7,5 kW in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) führt. Die Angabe S1 stellt klar, dass die dauerhaft abrufbare Leistung zählt, nicht ein niedrigerer Kurzzeitwert. Die oft genannte Grenze von 11,03 kW (15 PS) gilt nur für Verbrennungsmotoren. Merkhilfe: Elektro 7,5 – Verbrenner 11,03.