Frage 231 von 285NavigationSBF See
Welche amtlichen nautischen Veröffentlichungen geben Aufschluss über das Fahrtgebiet?
- Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).Richtig
- Seekarten, Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS).
- Schifffahrtspolizeiliche Anordnungen, Gezeitentafeln oder Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).
- Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, Gezeitentafeln oder -kalender, Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Richtige Antwort: Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt, Nachrichten für Seefahrer (NfS), Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS).
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Für die Törnplanung braucht man die amtlichen nautischen Veröffentlichungen: Seekarten, Leuchtfeuerverzeichnis, Seehandbücher, Gezeitentafeln oder -kalender, den "Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt" sowie zur Aktualisierung die Nachrichten für Seefahrer (NfS) und die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS). Gesetze wie SeeSchStrO oder die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt beschreiben Regeln, nicht das Fahrtgebiet.