Frage 230 von 285UmweltschutzSBF See

Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?

  1. Nur Bioabfälle und restentleerte Behälter auf See entsorgen.
  2. Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.Richtig
  3. Abfälle und Öle nur auf offener See entsorgen.
  4. Abwässer in Ufer- und Strandnähe sowie in Häfen einleiten.

Richtige Antwort: Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Öl, Kraftstoffreste und Müll dürfen nicht ins Wasser gelangen. Deshalb sammelt man alle Abfälle einschließlich Altöl und Betriebsstoffen an Bord in geeigneten Behältern und gibt sie im Hafen an den Annahmestellen ab. Bioabfälle oder "leere" Behälter über Bord zu werfen, ist keine Lösung, und Abwässer in Ufernähe oder im Hafen einzuleiten, schadet gerade dort besonders.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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