Welche Verkehre können in einer ausgewiesenen Erlaubniszone zugelassen werden?
ABestimmte Bodeneffekt- und Luftkissenfahrzeuge.
Bestimmte Wassersportgeräte.Richtig
CBestimmte Arbeitsgeräte für die Erkundung fossiler Brennstoffe.
DBestimmte Fischereifahrzeuge.
Richtige Antwort: Bestimmte Wassersportgeräte.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
In den Nationalparken sind bestimmte Wassersportarten wie Kitesurfen, Wasserski oder motorisierte Wassersportgeräte grundsätzlich verboten. In ausgewiesenen Erlaubniszonen können solche Wassersportgeräte ausnahmsweise zugelassen werden, damit der Sport auf eng begrenzten Flächen möglich bleibt. Luftkissen- und Bodeneffektfahrzeuge sind dagegen generell verboten.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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