Frage 120 von 285SchallsignaleSBF See
Was für ein Schallsignal muss ein Segelfahrzeug in Fahrt von 12 und mehr Meter Länge bei verminderter Sicht geben?
- Mindestens alle zwei Minuten ein kräftiges Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann.
- Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz
Richtig - Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, lang, kurz

- Mit der Pfeife kurz, lang, kurz

Richtige Antwort: Mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz ![]()
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein Segelfahrzeug in Fahrt gehört zu den Fahrzeugen, die bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten lang–kurz–kurz geben (Regel 35 c KVR). Ab 12 m Länge muss es dieses Signal geben; nur kleinere Fahrzeuge dürfen stattdessen ein anderes kräftiges Schallsignal verwenden (Regel 35 j). Kurz–lang–kurz ist das zusätzliche Warnsignal eines Ankerliegers.
