Frage 118 von 285SchallsignaleSBF See
Welche Fahrzeuge geben bei verminderter Sicht mindestens alle zwei Minuten drei aufeinander folgende Töne mit der Pfeife, und zwar lang, kurz, kurz
?
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das Fahrt durchs Wasser macht, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein geschlepptes Fahrzeug oder das letzte bemannte Fahrzeug eines Schleppverbandes in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.Richtig
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein Maschinenfahrzeug in Fahrt, das seine Maschine gestoppt hat und keine Fahrt durchs Wasser macht.
Richtige Antwort: Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt, ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker, ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt, ein Segelfahrzeug in Fahrt, ein schleppendes oder schiebendes Fahrzeug in Fahrt, ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Lang–kurz–kurz (Morse „D“) geben alle Fahrzeuge, die anderen nur eingeschränkt ausweichen können: manövrierunfähige, manövrierbehinderte, tiefgangbehinderte, Segelfahrzeuge, fischende sowie schleppende oder schiebende Fahrzeuge (Regel 35 c KVR). Fischer und manövrierbehinderte Fahrzeuge bei der Arbeit geben es auch vor Anker statt der Glocke (Regel 35 d). Nicht dazu gehören Maschinenfahrzeuge ohne Besonderheit (ein bzw. zwei lange Töne) und geschleppte Fahrzeuge (lang–kurz–kurz–kurz).
