Frage 187 von 300SegelnSBF Binnen
Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B immer näher, das kein Topplicht führt. Wer ist ausweichpflichtig?
- Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich um ein Kleinfahrzeug handelt und Kleinfahrzeuge anderen Kleinfahrzeugen unter Segel ausweichen müssen.
- Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat.Richtig
- Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Steuerbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Backbord hat.
- Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich bei Fahrzeug A um ein Kleinfahrzeug unter Segel handelt, das den Wind von Backbord hat.
Richtige Antwort: Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
A hat das Großsegel an Steuerbord und damit Wind von Backbord. Das grüne Seitenlicht ohne Topplicht zeigt ein segelndes Boot B, das auf der Luvseite von A liegt. Nachts kann A nicht sicher erkennen, ob B Wind von Steuerbord oder Backbord hat. Für diesen Zweifelsfall schreibt die BinSchStrO vor: Das Boot mit Wind von Backbord weicht aus. Im Zweifel also lieber selbst ausweichen.