BFahrzeug hat explosive Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 100 m.
CFahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 50 m.
Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m.Richtig
Richtige Antwort: Fahrzeug hat brennbare Stoffe geladen. Abstand beim Stillliegen 10 m.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein blaues Licht zeigt, dass das Fahrzeug bestimmte entzündbare (brennbare) Stoffe nach ADN geladen hat. Beim Stillliegen müssen andere Fahrzeuge mindestens 10 m Abstand halten. Merkhilfe für die blauen Lichter bzw. Kegel: 1 = brennbar, 10 m; 2 = gesundheitsschädlich, 50 m; 3 = explosiv, 100 m. Behördenfahrzeuge zeigen dagegen ein blaues Funkellicht.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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