AFahrzeug hat brennbare Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 10 m.
BFahrzeug hat explosive Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 100 m.
CFahrzeug der Überwachungsbehörden im Einsatz.
Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 50 m.Richtig
Richtige Antwort: Fahrzeug hat gesundheitsschädliche Stoffe geladen, Abstand beim Stillliegen 50 m.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Zwei blaue Kegel übereinander, Spitze nach unten, sind die Tagbezeichnung eines Fahrzeugs mit bestimmten gesundheitsschädlichen Stoffen; nachts zeigt es zwei blaue Lichter. Beim Stillliegen gilt ein Mindestabstand von 50 m. Merkhilfe: Jeder weitere Kegel bedeutet mehr Gefahr und mehr Abstand – 10, 50, 100 m.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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