BAnkern verboten für Kleinfahrzeuge unter 12 m Länge.
Ankern verboten für alle Fahrzeuge.Richtig
DAnkern verboten für Kleinfahrzeuge ab 12 m Länge.
Richtige Antwort: Ankern verboten für alle Fahrzeuge.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Ein durchgestrichener Anker verbietet allen Fahrzeugen das Ankern – und auch, Anker, Ketten oder Trossen über den Grund schleifen zu lassen. Grund sind meist Kabel oder Leitungen am Gewässergrund oder enge Stellen. Eine Größenbeschränkung gibt es nicht. Festmachen ist mit diesem Zeichen nicht verboten; dafür gibt es eigene Tafeln (Poller bzw. „P“). Auf Seeschifffahrtsstraßen gilt das Verbot 300 m beiderseits der Linie zwischen den Tafeln.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkataloge SBF Binnen und SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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