BStreckenabschnitt für eine nicht frei fahrende Fähre.
CQueren des Fahrwassers ist gestattet.
DWechseln der Fahrwasserseite ist gestattet.
Richtige Antwort: Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Die blaue Tafel mit weißem Schrägstreifen von links oben nach rechts unten zeigt das Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke (binnen auch das Ende einer Einschränkung). Ab hier gilt etwa ein vorher angezeigtes Überhol- oder Ankerverbot nicht mehr. Wie im Straßenverkehr hebt der Schrägstrich die vorherige Anordnung auf. Mit Fähren, dem Queren des Fahrwassers oder einem Seitenwechsel hat das Zeichen nichts zu tun.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkataloge SBF Binnen und SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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