Basisfrage 12 von 72Lichter und SignalkörperSBF Binnen + See
Was für eine Laterne kann ein Segelfahrzeug von weniger als 20 m Länge anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes führen?
- Eine Zweifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
- Eine Zweifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Eine Dreifarbenlaterne an gut sichtbarer Stelle.
- Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.Richtig
Richtige Antwort: Eine Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Segelfahrzeuge unter 20 m Länge dürfen Seitenlichter und Hecklicht in einer Dreifarbenlaterne (rot, grün, weiß) zusammenfassen, die an oder nahe der Mastspitze angebracht ist (Regel 25 KVR; binnen § 3.13 BinSchStrO). Ganz oben wird sie nicht von Segeln oder Wellen verdeckt und ist weit zu sehen. Einer Zweifarbenlaterne fehlt das weiße Hecklicht. Wichtig: Läuft der Motor mit, gelten die Lichter eines Maschinenfahrzeugs – dann bleibt die Dreifarbenlaterne aus.