Basisfrage 10 von 72Lichter und SignalkörperSBF Binnen + See

Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden?

  1. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei verminderter Sicht.
  2. Bei Dunkelheit, schlechtem Wetter und verminderter Sicht.
  3. Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.Richtig
  4. Von abends 18:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr und bei verminderter Sicht.

Richtige Antwort: Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.

Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs

Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen – maßgeblich sind also die tatsächlichen Sonnenzeiten, nicht feste Uhrzeiten wie 18 bis 6 Uhr. Zusätzlich müssen sie bei verminderter bzw. unsichtiger Sicht auch tagsüber gesetzt werden, etwa bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen (Regel 20 KVR, § 3.01 BinSchStrO). „Dunkelheit“ oder „schlechtes Wetter“ sind keine klar bestimmten Zeitpunkte und taugen deshalb nicht als Regel.

Quelle: www.elwis.de · Fragenkataloge SBF Binnen und SBF See, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.

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