Basisfrage 10 von 72Lichter und SignalkörperSBF Binnen + See
Wann müssen die Lichter von Fahrzeugen geführt oder gezeigt werden?
- Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und bei verminderter Sicht.
- Bei Dunkelheit, schlechtem Wetter und verminderter Sicht.
- Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.Richtig
- Von abends 18:00 Uhr bis morgens 06:00 Uhr und bei verminderter Sicht.
Richtige Antwort: Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen – maßgeblich sind also die tatsächlichen Sonnenzeiten, nicht feste Uhrzeiten wie 18 bis 6 Uhr. Zusätzlich müssen sie bei verminderter bzw. unsichtiger Sicht auch tagsüber gesetzt werden, etwa bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen (Regel 20 KVR, § 3.01 BinSchStrO). „Dunkelheit“ oder „schlechtes Wetter“ sind keine klar bestimmten Zeitpunkte und taugen deshalb nicht als Regel.