AEmpfohlener Wendeplatz. Stillliegen von Kleinfahrzeugen erlaubt.
BVorgeschriebener Wendeplatz. Stillliegen von Kleinfahrzeugen erlaubt.
CVorgeschriebener Wendeplatz. Stillliegen für alle Fahrzeuge verboten.
Empfohlener Wendeplatz. Stillliegen für alle Fahrzeuge verboten.Richtig
Richtige Antwort: Empfohlener Wendeplatz. Stillliegen für alle Fahrzeuge verboten.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Der weiße Wendepfeil auf blauer Tafel ist das Hinweiszeichen E.8: eine Wendestelle, an der das Wenden empfohlen wird, also kein Zwang. Damit die Stelle frei bleibt, ist dort das Stillliegen verboten, und zwar für alle Fahrzeuge einschließlich Kleinfahrzeugen. Blaue Hinweiszeichen sprechen Empfehlungen oder Hinweise aus; vorgeschrieben wird etwas nur durch rot umrandete Gebotszeichen.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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