BFahrverbot für Kleinfahrzeuge ohne laufende Antriebsmaschine.
Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.Richtig
DFahrverbot für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb.
Richtige Antwort: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Das Verbotszeichen A.12 zeigt eine schwarze Schiffsschraube, rot durchgestrichen: Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Es gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, nicht nur für Kleinfahrzeuge. Fahrzeuge ohne Motor, etwa Ruder- oder Segelboote, dürfen die Strecke befahren. Merkhilfe: durchgestrichene Schraube = kein Motor.
Quelle: www.elwis.de · Fragenkatalog SBF Binnen, Stand 01.08.2023. Frage, Antworten und Abbildungen unverändert aus dem amtlichen Fragenkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Nur die Reihenfolge der Antworten ist gemischt; im Katalog steht die richtige Antwort an erster Stelle. Die Erklärung ist ein eigener Text und nicht Teil des Katalogs. Kein offizielles Angebot der WSV, des DMYV oder des DSV.
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