Basisfrage 72 von 72Seemannschaft und SicherheitSBF Binnen + See
In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.Richtig
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
- Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.
Richtige Antwort: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Notsignale bedeuten „Ich bin in Not und brauche Hilfe“. Die KVR erlauben sie nur, wenn Not und die Notwendigkeit der Hilfe vorliegen; der Katalog versteht darunter eine Gefahr für Leib oder Leben von Menschen. Sachschäden, Manövrierprobleme oder Umweltgefahren allein rechtfertigen sie nicht; dafür gibt es andere Meldewege wie Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen über Funk. Missbrauch ist verboten, weil er Rettungskräfte bindet.