Basisfrage 62 von 72Seemannschaft und SicherheitSBF Binnen + See
Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden?
- Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der oben belüftet ist.
- Möglichst unten im Schiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
- Möglichst auf dem Vorschiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
- Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.Richtig
Richtige Antwort: Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
Erklärung Eigener Text, nicht Teil des amtlichen Katalogs
Flüssiggas ist schwerer als Luft: Tritt es aus, sinkt es nach unten und sammelt sich in der Bilge, wo es ein explosives Gemisch bilden kann. Gasflaschen gehören deshalb möglichst an Deck, vor Sonne geschützt (Erwärmung erhöht den Flaschendruck), oder in einen zum Bootsinneren dichten Gaskasten, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat – so kann austretendes Gas ins Freie abfließen. Eine Lüftung nur oben würde das schwere Gas nicht abführen.